Ihr Weg zu uns beginnt mit einem Informationsgespräch mit unserem Sozialen Dienst. Sie erhalten eine Beratung über die verschiedenen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf Hof Kubitzberg. Im persönlichen Gespräch beantworten wir Ihre Fragen und erklären die notwendigen nächsten Schritte:
- Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“: Sie stellen bei einem zuständigen Kostenträger den Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“. Gern helfen wir Ihnen dabei. Die zuständigen Kostenträger sind entweder die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung. Haben Sie schon einmal in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet oder eine berufliche Rehabilitation absolviert, sind der Kreis oder die kreisfreie Stadt der zuständige Kostenträger.
- Praktikum: Sie verabreden mit uns ein Praktikum. Im Rahmen eines 14-tägigen Praktikums können Sie uns und wir Sie besser kennen lernen.
- Jetzt kann es losgehen: Nach einem erfolgreichen Praktikum verabreden wir so bald wie möglich den ersten Tag Ihrer Beschäftigung auf Hof Kubitzberg. Dafür ist es notwendig, dass Ihr Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ bewilligt wurde.